Informationen zu Rezepten und zum Bestell- & Lieferservice Im Folgenden finden Sie einige unterstützende Informationen zu Rezepten und zu unserem Bestell- und Lieferservice. Sollten Sie darüber hinaus weitere Fragen bzw. Probleme mit dem Bestellformular haben, dann schicken Sie uns bitte eine E-Mail an
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| Ihre Medikamente auf Ihrem Rezept Auf dem Bild unterhalb sehen Sie, wo auf Ihrem Rezept Informationen über die Medikamente zu finden sind, die Ihnen Ihr Arzt verschrieben hat (siehe Pfeile). Bitte tragen Sie die Bezeichnungen dieser Arzneimittel inkl. der eventuell angegebenen Dosierungen in die entsprechenden Felder in unserem Online-Formular ein. |
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| Rezeptpflichtige Arzneimittel und Lieferservice Bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln benötigen wir in jedem Fall Ihr Original-Rezept. Bitte halten Sie es bereit, wenn wir Ihre Bestellung mit unserem "Lieferservice" zu Ihnen nach Hause liefern bzw. wenn Sie Ihre Bestellung bei uns vor Ort abholen. Ein einfacher "Lieferservice" (im Sinne eines "Bringdienstes" bzw. "Botendienstes" im Einzugsgebiet) ist für Sie kostenlos und kann im gesetzlich zulässigen Rahmen vereinbart werden. Bei einem umfangreicheren "Lieferservice" (der über gewöhnliche Bring-/Botendienste im Einzugsgebiet hinausgeht) fragen Sie uns bitte nach den Bedingungen und eventuell anfallenden Kosten (bspw. Zustellgebühren, Portokosten für Versand). Sollten Sie Fragen zu rezeptpflichtigen Arzneimitteln und/oder zu unserem "Lieferservice" haben, können Sie uns jederzeit kontaktieren. |
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| Krankenkasse und Kassen-Nummer Der Name Ihrer Krankenkasse sowie die zugehörige Kassen-(Betriebs-)Nummer sind auf Ihrem Rezept vermerkt. Bei den meisten Rezepten steht der Name der Krankenkasse in der obersten Zeile, die Kassen-Nummer finden Sie unterhalb des Adressfelds (siehe Pfeile). Bitte tragen Sie diese Angaben in die jeweils dafür vorgesehenen Felder in unserem Online-Formular ein. |
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| Das Kästchen "Gebühr frei" Wenn Sie von der gesetzlichen Zuzahlungspflicht für Rezeptgebühren befreit sind, muss das "Gebühr frei"-Kästchen auf Ihrem Rezept angekreuzt sein (siehe Bild unten). Außerdem benötigen Sie eine gültige schriftliche Befreiungsbestätigung. Bitte setzen Sie in einem solchen Fall an der entsprechenden Stelle ein Häkchen in unserem Online-Formular. |
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| Das Kästchen "aut idem" Ist das "aut idem"-Kästchen auf Ihrem Rezept angekreuzt (siehe Bild unten)? Dann müssen Sie von uns exakt das Präparat erhalten, das vom Arzt auf dem Rezept vermerkt worden ist. Bitte setzen Sie deshalb in einem solchen Fall an der entsprechenden Stelle ein Häkchen in unserem Online-Formular.
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| Kassenrezept oder Privatrezept Ein Kassenrezept ist rosa-farben und das, was viele wohl als Standardform eines Rezepts bezeichnen würden. Den meisten Krankenversicherten wird Aufmachung, Format und Farbe des Kassenrezepts vertraut sein. |
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| Ein Privatrezept hingegen hat oft die selbe Aufmachung und das selbe Format wie ein Kassenrezept, aber meistens eine andere Farbe. Es ist in vielen Fällen grün oder blau, kann aber auch gänzlich anders aussehen als ein Rezept im Standardformat. Zu erkennen ist es unter Umständen auch einem entsprechenden handschriftlichen oder gedruckten Vermerk. Wenn eine dieser Eigenschaften zutrifft, haben Sie ein Privatrezept. Bitte setzen Sie in diesem Fall an der entsprechenden Stelle ein Häkchen in unserem Online-Formular. |
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